Alle Leistungen und Werke des AN, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, u.ä.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des AN und können von dem AN jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der AG erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der AG die Leistungen und Werke des AN jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen und/oder Werke des AN setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von dem AN dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der AG bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen oder Werke des AN, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen bzw. Werke des AN, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den AG oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AN und – soweit die Leistungen bzw. Werke urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen bzw. Werken des AN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung oder dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des AN erforderlich. Dafür steht dem AN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die Nutzung von Leistungen bzw. Werken des AN bzw. von Werbemitteln, Webseiten, Webseitenelementen, Texten, Illustrationen, Daten, Codes, u.ä. für die der AN konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung des AN notwendig.
Der AG haftet dem AN für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.